Rechtliche Grundlage der Teilhabeassistenz ist die Eingliederungshilfe in der Jugendhilfe. Kinder / Jugendliche mit einem seelischen oder sozialemotionalen Behinderungsbild oder solche, die davon bedroht sind, fallen in die Zuständigkeit der Jugendhilfe.
In der Jugendhilfe sind die sozialrechtlichen Bestimmungen des §§ 35a SGB VIII maßgeblich.
Teilhabeassistenz richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen,
seelischen oder Mehrfachbehinderung oder die von einer solchen Behinderung bedroht
sind.
Je nach Bedarfslage werden junge Menschen aufgenommen,
- deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefährdet ist,
- die von Ausgrenzung bedroht sind,
- die mit Mobbing konfrontiert sind,
- die sich im Bildungssystem oder auf dem Arbeitsmarkt durch ihre individuelle Entwicklung nicht zurechtfinden,
- oder die den Bedarf einer Stärkung und Unterstützung des familiären Systems benötigen
Voraussetzung für die Arbeit der Teilhabeassistenz ist eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit und wertschätzende Haltung zwischen allen im Prozess beteiligten Personen.
Die Aufgaben und Tätigkeiten werden im Sinne der systemischen Arbeit im Vorfeld
mit allen beteiligten Personen individuell für den jungen Menschen abgestimmt. So ist es
uns möglich den jungen Menschen optimal in seiner persönlichen Situation unter Berücksichtigung aller Ressourcen zu begleiten. Aufgabe ist es, die Teilhabe am Schulalltag zu erleichtern.
In Absprache mit dem fallzuständigen Jugendamt stellt die Impuls GmbH für die Teilhabeassistenz sowohl Fachkräfte mit pädagogischer Ausbildung als auch angelernte Kräfte
ohne pädagogische Ausbildung ein. Ziel ist eine kontinuierliche Beziehung zwischen den
jungen Menschen und der Teilhabeassistenz herzustellen.
Zu den pädagogischen Fachkräften zählen:
- SozialpädagogInnen / SozialarbeiterInnen
- PädagogInnen
- ErzieherInnen
- PsychologInnen
- ErziehungswissenschafterInnen
- FörderschulpädagogInnen
- HeilpädagogInnen
Angelernte Kräfte sind BewerberInnen mit hoher Sozialkompetenz und Empathiefähigkeit, die keine pädagogische Ausbildung, idealerweise aber in der Regel über Erfahrungen im Bereich mit jungen Menschen / oder Menschen mit Behinderung mitbringen. Die Auswahl der Kräfte erfolgt im Rahmen eines Personalauswahlverfahrens, in dem die persönliche Eignung und Motivation der BewerberInnen festgestellt wird.Wir bietet neben den Einführungstagen für neue MitarbeiterInnen auch Fortbildungen zu unterschiedlich relevanten Themen, wie Informationen zu Krankheitsbildern,
Nähe und Distanz, Umgang mit Aggression und Wut, Kommunikation und Gesprächsführung und weitere Themen an.Derzeit bieten wir diese Hilfeart im gesamten RheinMain Gebiet an.Bei möglichen Fallanfragen können sie uns jederzeit kontaktieren.
Informationen:
Ansprechpartner:

Aziz Bektas
– Bereichsleitung Bewo –
Sozialpädagoge B.A.
Systemischer Berater